April 2026
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64.88%
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1.98
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00:02:22
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Top 10 lto.de Wettbewerber
Die Top-10-Websites wie lto.de in April 2026 sind in absteigender Reihenfolge nach ihrer Affinität zu lto.de in Bezug auf den jeweiligen Schlüsselwörter-Traffic, das Zielgruppen-Targeting und entsprechende Marktüberschneidungen aufgeführt
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- Unternehmen
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Globaler Rang
#918,396
82,805Absprungrate
75.53%
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100%Deals, Mandate, Personalien: Alles über Wirtschaftskanzleien, Inhouse-Abteilungen und Rechtsdienstleister. Branchen-News aus erster Hand.
- Unternehmen
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Globaler Rang
#693,089
138,212Absprungrate
46.58%
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1.94
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00:00:58
Similarity-Score
97%Hier finden Sie den Internetauftritt des Verlags C.H.BECK mit weiterführenden Kontaktmöglichkeiten zu den verschieden Verlagsbereichen.
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Absprungrate
78.31%
Verweildauer
1.82
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96%Das Anwaltsblatt informiert Anwältinnen und Anwälte über Berufsrecht, Rechtsprechung und Anwaltspraxis
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Absprungrate
77.58%
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gesetze, gesetzestexte, rechtsprechung, europäisches, deutsches und baden-württembergisches recht
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Globaler Rang
#42,221
3,222Absprungrate
55.31%
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2.86
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92%Lennart Kokott ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht III mit Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School in Hamburg.
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#153,551
2,390Absprungrate
57.83%
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1.69
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90%Legalhead ist ein digitales Recruiting-Tool mit risikofreiem, rein erfolgsbasiertem Honoraransatz. Finden Sie passende Juristinnen und Juristen für Ihr Unternehmen.
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#1,374,796
136,854Absprungrate
49.82%
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2.40
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89%Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern solche jeweils versagt worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Umgang sehen sowohl das Recht als auch die Pflicht von Eltern zum Umgang mit den eigenen Kindern vor. Können sich etwa getrennt lebende Eltern über Art und Umfang des Umgangs nicht einigen, ist es auf entsprechende Initiative eines Elternteils hin Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit, eine Umgangsregelung zu treffen. Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) als auch derjenigen des Bundesgerichthofs zu den maßgeblichen fachrechtlichen Vorschriften muss bei einem entsprechenden Begehren eines Elternteils grundsätzlich eine konkrete Regelung getroffen oder der Umgang des Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden. In der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sind jedoch Ausnahmefälle angenommen worden, in denen die Familiengerichte trotz des Umgangsbegehrens eines Elternteils keine Umgangsregelung zu treffen brauchen. In beiden den Verfassungsbeschwerden zugrunde liegenden Ausgangsverfahren haben die Oberlandesgerichte jeweils einen solchen Ausnahmefall angenommen. Beide Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil die jeweiligen beschwerdeführenden Elternteile die Möglichkeit einer Verletzung ihrer durch die Verfassung gewährleisteten Rechte nicht ausreichend dargelegt haben. In einem der beiden Verfahren wirft das Vorgehen des Oberlandesgerichts, keine Umgangsregelung zu treffen, allerdings Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Elterngrundrecht auf.
- Unternehmen
- Bundesverfassungsgericht
Globaler Rang
#264,758
41,137Absprungrate
55.26%
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1.94
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Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
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- Bundesrechtsanwaltskammer
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#447,001
39,688Absprungrate
54.27%
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1.87
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00:01:18
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86%Bei der Planung ihrer juristischen Laufbahn stehen jungen Juristinnen und Juristen zahlreiche Möglichkeiten offen. Zwei davon sind die Promotion und der LL.M., die wir euch hier vorstellen möchten.
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Globaler Rang
#1,562,788
280,741Absprungrate
60.42%
Verweildauer
1.33
Durchschnittliche Besuchsdauer
00:01:09
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85%lto.deDie Top-5-Wettbewerber in April 2026 lauten: jurinsight.de, juve.de, rsw.beck.de, anwaltsblatt.anwaltverein.de und mehr.
Laut Similarweb-Daten zu monatlichen Besuchen ist jurinsight.de in April 2026 der Top-Wettbewerber von lto.de. Die zweitähnlichste Website ist juve.de, gefolgt von rsw.beck.de auf Platz 3.
anwaltsblatt.anwaltverein.de ist die viertähnlichste Website zu lto.de, während dejure.org in April 2026 den fünften Platz belegt.
Die weiteren fünf Wettbewerber in der Top-10-Liste sind verfassungsblog.de, legalhead.de, bundesverfassungsgericht.de, brak.de und iurratio.de.