Mai 2026
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Top 10 simons-moll.de Wettbewerber
Die Top-10-Websites wie simons-moll.de in Mai 2026 sind in absteigender Reihenfolge nach ihrer Affinität zu simons-moll.de in Bezug auf den jeweiligen Schlüsselwörter-Traffic, das Zielgruppen-Targeting und entsprechende Marktüberschneidungen aufgeführt
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern solche jeweils versagt worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Umgang sehen sowohl das Recht als auch die Pflicht von Eltern zum Umgang mit den eigenen Kindern vor. Können sich etwa getrennt lebende Eltern über Art und Umfang des Umgangs nicht einigen, ist es auf entsprechende Initiative eines Elternteils hin Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit, eine Umgangsregelung zu treffen. Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) als auch derjenigen des Bundesgerichthofs zu den maßgeblichen fachrechtlichen Vorschriften muss bei einem entsprechenden Begehren eines Elternteils grundsätzlich eine konkrete Regelung getroffen oder der Umgang des Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden. In der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sind jedoch Ausnahmefälle angenommen worden, in denen die Familiengerichte trotz des Umgangsbegehrens eines Elternteils keine Umgangsregelung zu treffen brauchen. In beiden den Verfassungsbeschwerden zugrunde liegenden Ausgangsverfahren haben die Oberlandesgerichte jeweils einen solchen Ausnahmefall angenommen. Beide Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil die jeweiligen beschwerdeführenden Elternteile die Möglichkeit einer Verletzung ihrer durch die Verfassung gewährleisteten Rechte nicht ausreichend dargelegt haben. In einem der beiden Verfahren wirft das Vorgehen des Oberlandesgerichts, keine Umgangsregelung zu treffen, allerdings Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Elterngrundrecht auf.
- Unternehmen
- Bundesverfassungsgericht
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- Bundesverwaltungsgericht
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83%Als Wieder- oder Quereinsteiger in einer Arztpraxis ist das Thema Abrechnung durchaus komplex. Dieser Online-Lehrgang bringt Sie in kurzer Zeit auf ein ...
- Unternehmen
- Iww Institut Gmbh & Co. Kg
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33,835Absprungrate
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77%anwaltskanzlei menzel erfurt wir helfen ihnen bei allen fragen zum mietrecht, arbeitsrecht, verkehrsrecht! kontaktieren sie uns kostenfrei und unverbindlich.
- Unternehmen
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77%Der am 10.07.2023 veröffentlichte BMF-Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung enthält neben dem Umsetzungsgesetz auch Anpassungen in anderen Gesetzen, wie die Abschaffung der Lizenzschranke, die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf 15% sowie die Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen, die ab 2024 zur Anwendung kommen sollen.
- Unternehmen
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- Branche
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#3,158,272
289,177Absprungrate
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74%DER BETRIEB - Die Fachzeitschrift für die Bereiche Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht.
- Unternehmen
- DER BETRIEB
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#2,301,813
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73%aktuelle news und standpunkte zu den themen wirtschaftsrecht, arbeitsrecht, steuerrecht, bilanzrecht und betriebswirtschaft.
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73%beim juramagazin-projekt handelt es sich um ein am technologiezentrum der universität dortmund angesiedeltes juristisches portal, dass von studenten betreut wird und in erster linie den studierenden zu gute kommen soll, insbesondere denen, die am anfang des studiums stehen.
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42.54%
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73%Die Website des Bundesministeriums für Finanzen der Republik Österreich.
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- Bundesministerium für Finanzen
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33.22%
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8.70
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71%Beim NWB Verlag gibt es viel zu erzählen, auch auf den sozialen Medien - und deshalb für Sie einiges zu berichten. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Mit Texten, Bildern, Freiexemplaren und allem, was Sie sonst noch brauchen.
- Unternehmen
- NWB Verlag
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#173,282
785Absprungrate
59.24%
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2.24
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64%simons-moll.deDie Top-5-Wettbewerber in Mai 2026 lauten: bundesverfassungsgericht.de, bverwg.de, iww.de, anwaltskanzlei-menzel.de und mehr.
Laut Similarweb-Daten zu monatlichen Besuchen ist bundesverfassungsgericht.de in Mai 2026 der Top-Wettbewerber von simons-moll.de. Die zweitähnlichste Website ist bverwg.de, gefolgt von iww.de auf Platz 3.
anwaltskanzlei-menzel.de ist die viertähnlichste Website zu simons-moll.de, während deloitte-tax-news.de in Mai 2026 den fünften Platz belegt.
Die weiteren fünf Wettbewerber in der Top-10-Liste sind der-betrieb.de, betriebs-berater.de, juramagazin.de, bmf.gv.at und nwb.de.