Juni 2026
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Top 10 juwiss.de Wettbewerber
Die Top-10-Websites wie juwiss.de in Juni 2026 sind in absteigender Reihenfolge nach ihrer Affinität zu juwiss.de in Bezug auf den jeweiligen Schlüsselwörter-Traffic, das Zielgruppen-Targeting und entsprechende Marktüberschneidungen aufgeführt
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern solche jeweils versagt worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Umgang sehen sowohl das Recht als auch die Pflicht von Eltern zum Umgang mit den eigenen Kindern vor. Können sich etwa getrennt lebende Eltern über Art und Umfang des Umgangs nicht einigen, ist es auf entsprechende Initiative eines Elternteils hin Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit, eine Umgangsregelung zu treffen. Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) als auch derjenigen des Bundesgerichthofs zu den maßgeblichen fachrechtlichen Vorschriften muss bei einem entsprechenden Begehren eines Elternteils grundsätzlich eine konkrete Regelung getroffen oder der Umgang des Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden. In der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sind jedoch Ausnahmefälle angenommen worden, in denen die Familiengerichte trotz des Umgangsbegehrens eines Elternteils keine Umgangsregelung zu treffen brauchen. In beiden den Verfassungsbeschwerden zugrunde liegenden Ausgangsverfahren haben die Oberlandesgerichte jeweils einen solchen Ausnahmefall angenommen. Beide Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil die jeweiligen beschwerdeführenden Elternteile die Möglichkeit einer Verletzung ihrer durch die Verfassung gewährleisteten Rechte nicht ausreichend dargelegt haben. In einem der beiden Verfahren wirft das Vorgehen des Oberlandesgerichts, keine Umgangsregelung zu treffen, allerdings Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Elterngrundrecht auf.
- Unternehmen
- Bundesverfassungsgericht
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100%das juristische repetitorium hemmer ist bekannt für examenstypische aufbereitung und wird durch den juristischen fachverlag hemmer/wüst gmbh ergänzt. das repetitorium wurde 1976 gegründet und ist bundesweit tätig.
- Unternehmen
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92%Shop law books. Aspen Publishing produces high quality, pedagogically rich, market-leading textbooks covering every discipline in law.
- Unternehmen
- Aspen Publishing
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86%- Unternehmen
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76%- Unternehmen
- University Of Pennsylvania Law Review
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- Unternehmen
- American University Law Review
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56%juwiss.deDie Top-5-Wettbewerber in Juni 2026 lauten: bundesverfassungsgericht.de, hemmer-shop.de, aspenpublishing.com, dirittoprivatoinrete.it und mehr.
Laut Similarweb-Daten zu monatlichen Besuchen ist bundesverfassungsgericht.de in Juni 2026 der Top-Wettbewerber von juwiss.de. Die zweitähnlichste Website ist hemmer-shop.de, gefolgt von aspenpublishing.com auf Platz 3.
dirittoprivatoinrete.it ist die viertähnlichste Website zu juwiss.de, während jurisguide.fr in Juni 2026 den fünften Platz belegt.
Die weiteren fünf Wettbewerber in der Top-10-Liste sind pennlawreview.com, aulawreview.org, lehrstuhl-moellers.de, verfgh.baden-wuerttemberg.de und ipmall.info.