5月 2026
juwiss.de
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自社の成功を反映
Google アナリティクスを連携して、ウェブサイトのトラフィックとエンゲージメントの指標を確認します
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44.71%
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3.53
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00:02:02
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juwiss.deの競合サイトトップ10
5月 2026のjuwiss.deのようなトップ10サイトは、キーワードトラフィック、オーディエンスターゲティング、および市場の重複という観点から、 juwiss.deとの親和性によってランク付けされています。
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern solche jeweils versagt worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Umgang sehen sowohl das Recht als auch die Pflicht von Eltern zum Umgang mit den eigenen Kindern vor. Können sich etwa getrennt lebende Eltern über Art und Umfang des Umgangs nicht einigen, ist es auf entsprechende Initiative eines Elternteils hin Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit, eine Umgangsregelung zu treffen. Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) als auch derjenigen des Bundesgerichthofs zu den maßgeblichen fachrechtlichen Vorschriften muss bei einem entsprechenden Begehren eines Elternteils grundsätzlich eine konkrete Regelung getroffen oder der Umgang des Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden. In der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sind jedoch Ausnahmefälle angenommen worden, in denen die Familiengerichte trotz des Umgangsbegehrens eines Elternteils keine Umgangsregelung zu treffen brauchen. In beiden den Verfassungsbeschwerden zugrunde liegenden Ausgangsverfahren haben die Oberlandesgerichte jeweils einen solchen Ausnahmefall angenommen. Beide Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil die jeweiligen beschwerdeführenden Elternteile die Möglichkeit einer Verletzung ihrer durch die Verfassung gewährleisteten Rechte nicht ausreichend dargelegt haben. In einem der beiden Verfahren wirft das Vorgehen des Oberlandesgerichts, keine Umgangsregelung zu treffen, allerdings Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Elterngrundrecht auf.
直帰率
55.36%
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2.06
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das juristische repetitorium hemmer ist bekannt für examenstypische aufbereitung und wird durch den juristischen fachverlag hemmer/wüst gmbh ergänzt. das repetitorium wurde 1976 gegründet und ist bundesweit tätig.
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64.94%
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Shop law books. Aspen Publishing produces high quality, pedagogically rich, market-leading textbooks covering every discipline in law.
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- Aspen Publishing
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38.32%
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55.78%
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60.97%
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53.14%
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70 Am. U. L. Rev. F. 75 (2020).
直帰率
74.04%
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Impressum Informationen gemäß § 5 TMG und § 55 RStV Bucerius Law Journal e.V. Lukas Rothenfußer c/o Bucerius Law School Jungiusstraße 6 20355 Hamburg Eingetragen beim Registergericht Hamburg, VR 19826 Vertretungsberechtigte: Erster Vorsitzender: Lukas Rothenfußer Zweite Vorsitzende: Emanuel Buhl (einzelvertretungsberechtigt) Verantwortlich für den Inhalt: Lukas Rothenfußer (Adresse wie oben) Kontakt: blj@law-school.de DATENSCHUTZERKLÄRUNG 1. Präambel, Name … „Kontakt/Datenschutz“ weiterlesen
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直帰率
45.05%
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31.48%
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2.63
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直帰率
99.02%
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5月 2026におけるjuwiss.deの競合サイト上位は、 bundesverfassungsgericht.de 、 hemmer-shop.de 、 aspenpublishing.com 、 dirittoprivatoinrete.itなどです。
Similarwebの月間訪問数データによると、5月 2026におけるjuwiss.deの最大の競合はbundesverfassungsgericht.deです。次いで親和性が高いサイトはhemmer-shop.de、3位はaspenpublishing.comとなっています。
また、dirittoprivatoinrete.itはjuwiss.deと4番目に類似したWebサイトとしてランクインし、jurisguide.frが5位に続いています。
トップ10にランクインした他の競合5社は、pennlawreview.com、aulawreview.org、law-journal.de、lehrstuhl-moellers.de、そしてverfgh.baden-wuerttemberg.deです。